Verlängerung des Personenbeförderungsscheins
25.08.2009
von:
Richard Leipold
Alle Kollegen und Kolleginnen, die ihr 55. Lebensjahr erreicht haben, sollten daran denken, dass der P-Schein nur dann über den 60. Geburtstag hinaus verlängert wird, wenn der Reaktionstest beim Betriebsarzt absolviert wurde.

Nicht alle Betriebsärzte weisen darauf hin, dass dieser Umstand dazu führen kann, dass der Personenbeförderungsschein im ungünstigsten Fall nur für ein Jahr verlängert wird. Wer 59 Jahre alt ist braucht keinen Reaktionstest machen. Sein P-Schein wird aber nur für ein Jahr verlängert.

Da aber nichts dagegen spricht den Reaktionstest auch vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres zu machen, kann diese Klippe problemlos umschifft werden. Für alle über 55 jährigen gilt also: Auf zum fröhlichen Reaktionstest.

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