Welche Ordnung gilt am Flughafen Tegel in Berlin ?
11.07.2009
von:
Richard Leipold
Da die momentanen Zustände am Flughafen Tegel Anlass zu Irritationen geben, soll an dieser Stelle auf die geltende Rechts- und Gesetzeslage hingewiesen werden. Die Halteplätze am Flughafen Tegel befinden auf öffentlichem Straßenland und unterliegen somit der Kontrolle der gesetzlich zuständigen Organe.

Die Nachrückbereiche liegen auf dem Privatgelände der Flughafengesellschaft. Für das Befahren ihres Privatgeländes darf die Flughafengesellschaft nach eigenem Ermessen Regeln und Preise festlegen. Ob sie Karten,  Transponder oder Kaurimuscheln einsetzt, um die Bezahlvorgänge zu regeln, ist allein ihre Sache.

Anders verhält sich die Angelegenheit auf den Taxihalteplätzen. Die  Berliner Taxiordnung legt fest, dass Nachrückebereiche nur zu befahren sind, wenn die Kapazität der Halteplätze erreicht ist. Wenn also kein Taxifahrer die Nachrückebereiche befährt, dann ist für die Nutzung der Halteplätze kein Transponder erforderlich. Wer Gegenteiliges fordert handelt rechtswidrig.

 Ist die Kapazität der Halteplätze erreicht, sind die Taxen zunächst in den jeweiligen, besonders gekennzeichneten Wartezonen (Nachrückbereiche) aufzustellen; nur von hier ist dann ohne Auslassen von Nachrückbereichen nachzurücken.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Entscheidungsfindung. Die gültige Berliner Flughafenordnung können Sie sich hier herunterladen und sorgfältig studieren. Es ist übrigens Pflicht eines jeden Taxifahrers die Berliner Taxiordnung (TaxO) ständig in der Taxe mit sich zu führen.
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