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| Taxigebühren am Flughafen in Berlin 28.03.2009 |
von: Richard Leipold |
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Die Wogen schlagen hoch, seit die Taxiunternehmer eine Kündigung erhalten haben, die bislang einen Vertrag mit der Flughafengesellschaft hatten und dafür Gebühren an die Q-Park GmbH entrichteten.
Empörte Taxifahrer fragen vor allem sich selbst: "Dürfen die das denn?" Ich fürchte, die dürfen. Mit dem Vertragsabschluss und der Bezahlung der Flughafengebühr an die Q-Park GmbH haben die jetzt empörten Kollegen das Hausrecht der Flughafengesellschaft auf dem Nachrückeplatz ja unstrittig anerkannt. Wenn die Berliner Flughafengesellschaft nun ein neues Geschäftsmodell einführt, ohne jeden Vertragspartner einzeln zu fragen, dann ist das zwar roh, aber verständlich. Mit jedem einzeln Taxiunternehmer einverständlich ein neues Geschäftsmodell zu verhandeln hätte wohl das eine wie das andere Jahr ins Land gehen lassen. Die Flughafengesellschaft hat sich mit Taxiverband Berlin und Innung des Berliner Taxigewerbes ins Benehmen gesetzt und mit den beiden Verbänden das neue Betriebsmodell ausgehandelt.
Es gibt nun viele, denen das neue Modell nicht gefällt. Was können die machen? Zum einen sind sie freie Unternehmer. Keiner zwingt sie den neuen Vertrag zu unterschreiben. Ein Boykott ist überhaupt nicht notwendig. Wenn kein Taxiunternehmer den Vertrag unterschreibt, dann wird die Flughafengesellschaft vermutlich Verträge mit Mitwagenunternehmern schließen, die dann die Fahrgäste vom Flughafen wegtransportieren. Die Taxiunternehmer brauchen sich dann nicht mehr über das diktatorische Verhalten ihres Vertragspartners zu ärgern. Wen das gewerbepolitische Vorgehen der oben erwähnten Verbände wurmt, der kann natürlich auch in die Berliner Taxivereinigung eintreten. Was wird ab 01.07.2009 von den Taxen gefordert ?
Bis auf die Frage der bargeldlosen Bezahlung sind das alles Anforderungen, die entweder der Gesetzgeber z.B. in der Taxiordnung aufstellt, oder die wir selbst seit Jahr und Tag fordern. Die meisten Taxen haben bereits ein System zur Abwicklung bargeldloser Fahrten. Wer bisher kein solches System hat, dem ermöglicht auch ein Ritsch-Ratsch Gerät die kostengünstige Abwicklung bargeldloser Zahlungen. Dass die Kosten einer Kreditkartenfahrt die (Zuschlags-) EUR 0,50 des Taxitarifs übersteigen ist ja nicht das Problem der Flughafengesellschaft oder des Taxikunden.
Bleibt noch die Frage der neuen Kosten zu klären. EUR 0,50 brutto pro Abholung und ein Transponder für netto EUR 20,00 sind der neue Aufwand. Der Transponder ist einmal zu berappen. Wenn, wie geplant die Kosten tariflich pro Fahrt auf die Flughafenkunden umgelegt werden, dann sinkt der Preis für die Flughafenabholfahrt im Verhältnis zum jetztigen akzeptierten Pauschalpreis. Wir dürfen Taxiverband und Innung ja für vieles tadeln und kritisieren. Aber sinkende Kosten und Forderungen, die wir alle selbst stellen, sind kein Grund für Boykott oder den Ruf nach dem Kadi. |
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