Taxigebühren am Flughafen in Berlin
28.03.2009
von:
Richard Leipold
Die Wogen schlagen hoch, seit die Taxiunternehmer eine Kündigung erhalten haben, die bislang einen Vertrag mit der Flughafengesellschaft hatten und dafür Gebühren an die Q-Park GmbH entrichteten.


Kündigung

Sehr geehrter Herr Herbert Huhn,

die Berliner Flughafen Gesellschaft plant zum 01. Juli 2009 die Einführung eines neuen Betriebsmodells für die Zurverfügungstellung von Taxidienstleistungen am Flughafen Tegel, welches das bisher angewandte System ablösen wird. Aus diesem Grund kündigen wir hiermit den zwischen uns bestehenden Vertrag zur Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen Berlin Tegel fristgerecht zum 30.06.2009. Die Ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgehändigten Codekarten zur Betätigung der Schranke am Taxennachrückplaiz verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Selbstverständlich haben Sie auch nach dem 01.07.09 die Möglichkeil, am Flughafen Tegel Fahrgäste aufzunehmen. Dazu ist es erforderlich, einen neuen Vertrag abzuschließen, der die Konditionen des neuen Systems beinhaltet.

Empörte Taxifahrer fragen vor allem sich selbst: "Dürfen die das denn?" Ich fürchte, die dürfen. Mit dem Vertragsabschluss und der Bezahlung der Flughafengebühr an die Q-Park GmbH haben die jetzt empörten Kollegen das Hausrecht der Flughafengesellschaft auf dem Nachrückeplatz ja unstrittig anerkannt. Wenn die Berliner Flughafengesellschaft nun ein neues Geschäftsmodell einführt, ohne jeden Vertragspartner einzeln zu fragen, dann ist das zwar roh, aber verständlich. Mit jedem einzeln Taxiunternehmer einverständlich ein neues Geschäftsmodell zu verhandeln hätte wohl das eine wie das andere Jahr ins Land gehen lassen. Die Flughafengesellschaft hat sich mit Taxiverband Berlin und Innung des Berliner Taxigewerbes ins Benehmen gesetzt und mit den beiden Verbänden das neue Betriebsmodell ausgehandelt.

2.
Die Schranken am Taxennachrückplatz werden durch Schrankenschleusen ersetzt, die zukünftig das unberechtigte Zufahren (insbesondere durch „Nachfahren") auf den Taxennachrückplatz verhindern. Anstelle der Codekarte kommt ein Transponder zum Einsatz, der an der Windschutzscheibe im Bereich des Rückspiegels befestigt wird und der automatisch die Schleuse öffnet, sobald das Fahrzeug in den Schrankenbereich einfährt. Den oder die Transponder erhalten Sie bei Vertragsabschiuss zum Preis von € 20,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, somit 23,80 €.  Die Transponder sind bei Erhalt in bar zu bezahlen.

Es gibt nun viele, denen das neue Modell nicht gefällt. Was können die machen? Zum einen sind sie freie Unternehmer. Keiner zwingt sie den neuen Vertrag zu unterschreiben. Ein Boykott ist überhaupt nicht notwendig. Wenn kein Taxiunternehmer den Vertrag unterschreibt, dann wird die Flughafengesellschaft vermutlich Verträge mit Mitwagenunternehmern schließen, die dann die Fahrgäste vom Flughafen wegtransportieren. Die Taxiunternehmer brauchen sich dann nicht mehr über das diktatorische Verhalten ihres Vertragspartners zu ärgern. Wen das gewerbepolitische Vorgehen der oben erwähnten Verbände wurmt, der kann natürlich auch in die Berliner Taxivereinigung eintreten. Was wird ab 01.07.2009 von den Taxen gefordert ?

Wesentliche Inhalte der Benutzerordnung sind z.B. Regelungen hinsichtlich der

a. Sauberkeit des Fahrzeugs
b.Freiheit des Fahrzeugs von zum Betrieb nicht notwendigen  Gegenständen (auch im Kofferraum)
c.Bereithaltung  eines  voll  funktionsfähigen   Systems  zur  bargeldlosen     Bezahlung   mit  EC-  oder Kreditkarten
d.Rauchfreiheit des Taxiinnenraums

Diese Voraussetzungen werden vor Vertragsabschluß geprüft. 

Bis auf die Frage der bargeldlosen Bezahlung sind das alles Anforderungen, die entweder der Gesetzgeber z.B. in der Taxiordnung aufstellt, oder die wir selbst seit Jahr und Tag fordern.  Die meisten Taxen haben bereits ein System zur Abwicklung bargeldloser Fahrten. Wer bisher kein solches System hat, dem ermöglicht auch ein Ritsch-Ratsch Gerät die kostengünstige Abwicklung bargeldloser Zahlungen. Dass die Kosten einer Kreditkartenfahrt die (Zuschlags-) EUR 0,50 des Taxitarifs übersteigen ist ja nicht das Problem der Flughafengesellschaft oder des Taxikunden.


Daneben wird zum 01. Juli 2009 das alte pauschale Entgeltsystem für die Zufahrtsberechtigung zum Taxennachrückplatz durch ein neues, nutzungsabhängiges System ersetzt. Eine Durchfahrt über den Taxennachrückplatz kostet dann € 0,50 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Hilfe der neuen Transponder werden die von Ihrem Fahrzeug / Ihren Fahrzeugen getätigten Fahrten gezählt und am Monatsende in Rechnung gestellt.

Bleibt noch die Frage der neuen Kosten zu klären. EUR 0,50 brutto pro Abholung und ein Transponder für netto EUR 20,00 sind der neue Aufwand. Der Transponder ist einmal zu berappen. Wenn, wie geplant die Kosten tariflich pro Fahrt auf die Flughafenkunden umgelegt werden, dann sinkt der Preis für die Flughafenabholfahrt im Verhältnis zum jetztigen akzeptierten Pauschalpreis.

Wir dürfen Taxiverband und Innung ja für vieles tadeln und kritisieren. Aber sinkende Kosten und Forderungen, die wir alle selbst stellen, sind kein Grund für Boykott oder den Ruf nach dem Kadi.




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