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| Kindersicherungspflicht 15.03.2007 |
von: Richard Leipold |
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Die Kindersicherungsregelung im nicht regelmäßigen Taxiverkehr wurde am 21.12.2006 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Bislang war die Regelung in einer Ausnahmeverordnung festgelegt. Ab dem 01.01.2007 wird also die bisherige Ausnahmeregelung in § 21, Abs. 1a, 3 STVO übernommen. Eine Darstellung und Kommentierung des BZP finden Sie hier. Für uns alle ist es sicherlich eine große Freude und Erleichterung, dass die Kindersicherungsregel in den Bussen und Midi-Bussen, die wir im Linienverkehr einsetzen, nicht nicht angewendet werden muß. |
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